Wenn man ein Fahrzeug aus zweiter Hand kauft oder verkauft, sind mehrere Schritte erforderlich, um den Fahrzeughalter in den Dokumenten zu aktualisieren. Die Namensänderung ist eines der wichtigsten Requisiten und sowohl Käufer als auch Verkäufer sind Teil dieses Prozesses.
Möchtest du wissen, was du benötigst, um den Namen des Fahrzeughalters eines Autos zu ändern? Bleib dran, denn in diesem Artikel von ShBarcelona werden wir dir alles Schritt für Schritt erklären.
Ähnlicher Artikel: Ein Auto in Barcelona mieten
Alles, was du wissen musst, um den Namen in den Fahrzeugpapieren zu ändern:
Wenn du in Spanien ein Fahrzeug aus zweiter Hand erworben hast, musst du als Erstes das Antragsformular für die Eigentumsänderung (Solicitud de Cambio de Titularidad) ausfüllen, welches du auf der Website der Dirección General de Tráfico findest.
Danach muss man eine Steuer für den Besitzerwechsel entrichten, wobei es sich um 54,60€ für fast alle Fahrzeuge handelt, außer für Mopeds, da sind es nur 27,30€.
Gleichzeitig, ist es notwendig die Personalausweise des Käufers und des Verkäufers vorzulegen. Im letzteren Fall reicht jedoch eine Fotokopie des DNI oder NIE aus, es sei denn, die Verkaufsmitteilung wurde vorgelegt; in diesem Fall ist kein Ausweisdokument erforderlich. Liegt keine Mitteilung über einen Verkauf vor, muss auch der Fahrzeugschein präsentiert werden.
Die Dokumentation ist jedoch eine Sache, und die Registrierungsverfahren sind eine ganz andere. Zunächst muss die Grunderwerbsteuer beim Finanzamt entrichtet werden, Modell 621 und Modell 060.
Diese Gebühren können in einigen Autonomen Gemeinden, wie zum Beispiel Castilla y León, Andalucía, Madrid, Asturias, Cantabria, Navarra oder Murcia, online per Kreditkarte bezahlt werden.
Sobald dies erledigt ist, erhälst du den sogenannten CET Code, um nachzuweisen, dass du deinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen bist. Als Letztes, solltest du dir online einen Termin bei der Straßenverkehrsbehörde (Jefatura de Tráfico) holen und dort das Antragsformular ausfüllen, wobei die entsprechenden Gebühren zu entrichten, ebenfalls per Kreditkarte möglich, und die oben genannten Unterlagen einzureichen sind.
Ähnlicher Artikel: Die Umweltzone in den Straßen von Barcelona
Normalerweise, ist der Käufer eine Privatperson, aber der Verkäufer kann sowohl eine Privatperson als auch ein Unternehmen sein, das sich dem An- und Verkauf gebrauchter Fahrzeuge widmet. In diesem Fall, kümmert sich der Verkäufer, um die meisten Formalitäten, die mit dem Eigentümerwechsel verbunden sind.
Wenn es sich um zwei Privatpersonen handelt, ist es wichtig zu wissen, welche Verpflichtungen für die jeweilige Partei gelten.
Der Verkäufer sollte das Fahrzeug niemals übergeben, bevor er nicht eine Rechnung oder einen Kaufvertrag hat. Auch wichtig ist eine Kopie des DNI des Käufers, des CIF oder der Residentenkarte zu behalten und im Vertrag das genaue Datum der Übergabe festzuhalten, um zukünftige Verwechslungen zu vermeiden (Strafzettel, Sanktionen für das Nichtbestehen des TÜVs, und so weiter).
Was den Käufer angeht, ist der erste Schritt das Fahrzeug auf dem spanischen Straßenverkehrsamt (DGT) anzumelden, es sei denn, der Verkäufer ist ein Kauf- und Verkaufsunternehmen, denn in diesen Fällen kümmert sich letzteres normalerweise um alles. Dann sollte der Verkäufer dem Käufer den Fahrzeugschein und die TÜV Karte überreichen.
Handelt es sich beim Verkäufer um eine Privatperson, sollte man sicherheitshalber eine Kopie des Vertrags behalten, sowie die Papiere des Fahrzeugs, eine Kopie seines Personalausweises und den Antrag für den Wechsel des Halters, welcher von beiden Parteien unterschrieben sein muss.
Der Käufer und der Verkäufer sollten eine maximale Frist von 15 Tagen festlegen, innerhalb derer der Käufer dem Verkäufer eine Kopie der Verkehrserlaubnis, in der die Namensänderung angegeben ist, zukommen lassen muss.
Wenn die Frist abgelaufen ist und der Verkäufer nichts erhalten hat, muss er sich an die Verkehrszentrale der Provinz wenden und mitteilen, dass er das Fahrzeug im Rahmen des Notifizierungsverfahrens verkauft hat. Außerdem, muss er den Kaufvertrag und die Kopie des DNIs des Käufers präsentieren, sowie eine geringe Gebühr in bar bezahlen.
Habt ihr euer Auto in Spanien umgemeldet? Kennt ihr weitere wichtige Informationen um den Fahrzeughalter zu wechseln?