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Wohnen in Barcelona

Mietbedingungen um eine Wohnungen in Barcelona zu mieten

Eine enge Fussgängerzone mit dreistöckigen Wohnblöcken links und rechts
Geschrieben von Jacqueline

Eine Wohnung in der Kreisstadt zu mieten bzw. vermieten ist heutzutage etwas komplizierter für den Mieter und viel einfacher für den Vermieter. Der Hauptgrund für diese Veränderung ist der Aufschwung der Ferienwohnungen, die hohen Preise und das limitierte Angebot, das der großen Nachfrage nach Mietwohnungen nicht gerecht wird, insbesondere wenn es um lange Aufenthalte geht.

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Lass dich trotzdem nicht entmutigen. Wenn du am überlegen bist, ob du eine Wohnung in Barcelona mieten solltest, ist es wichtig vorbereitet zu sein und dich gut über die Vertragsbedingungen, die heutzutage gelten, informierst.

In diesem Artikel von ShBarcelona erklären wir euch heute alles zum Thema.

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Was du brauchst, um eine Wohnung in der Kreisstadt zu mieten/vermieten

ein kleines blaues Vogelhäuschen das genauso aussieht wie eine richtiges haus und im Vorgarten eines gelben Hauses hängt

Foto via Pixabay

Dein nächstes Zuhause in Barcelona findest du hier

Als zukünftiger Mieter…

  • Sehr wichtig ist, dass du den Zustand der Wohnung und dessen Möbel, sollte sie möbliert sein, überprüfst bevor du einziehst.
  • Um Probleme zu vermeiden, solltest du bestätigen, dass die Person die dir die Wohnung vermietet auch wirklich der Eigentümer ist. Das kannst du auf einfache Weise im Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) einsehen. Wenn du über eine Agentur mietest, versichere dich, dass es sich um eine legale Firma handelt.
  • Denk dran, dass der Eigentümer den bewohnbaren Zustand der Unterkunft über die ganze Vertragsdauer hinweg garantieren muss.
  • Der Vermieter darf nicht mehr als eine Monatsmiete im Voraus verlangen.
  • Nach aktuellem spanischem Gesetz hat ein Mietvertrag zu Wohnzwecken eine Mindestlaufzeit von drei Jahren und ist verlängerbar.
  • Vergiss nicht, dass du die Kaution nach Vertragsende zurück bekommst, vorausgesetzt du verlässt die Wohnung schadensfrei. Sollte sich der Eigentümer weigern diese zurückzuzahlen, hat der Mieter das Recht eine Erklärung der Gründe und einen Nachweis zu verlangen.  Wenn es sich um eine möblierte Immobilie handelt, wäre es empfehlenswert, zusammen mit dem Eigentümer, den korrekten Zustand zu überprüfen und eine Konformitätserklärung zu unterschreiben.
  • Bevor man einzieht muss die Kaution bezahlt werden.
  • Die Monatsmiete muss bis Vertragsende bezahlt werden.
  • Es ist Pflicht die Immobilie zu pflegen, und keine Störungen, ungesunde oder illegale Tätigkeiten durchzuführen.
  • Die Wohnung sollte als persönlicher oder familiärer Wohnraum genutzt werden und keine anderen Zwecke, die nicht mit dem Eigentümer vorher vereinbart wurden.
  • Es ist deine Pflicht für die Nebenkosten aufzukommen (Strom, Wasser, Gas), welche durch Zahlungsbelege des Eigentümers akkreditiert werden müssen.
  • Außerdem solltest du die Schäden, die du als Mieter während deines Aufenthalts verursacht hast reparieren.
  • Wenn du die Unterkunft vor dem vereinbarten Vertragsende verlässt, musst du die Restmieten, bis zum Ende des Vertrages bezahlen.
  • Das Untervermieten der Wohnung, ist ohne die Zustimmung des Eigentümer, verboten.

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graue Tür mit verchromten Schlüsselzilinder und einem Schlüssel drin und ein zweiter hängt dran

Foto via Pixabay

Eigentümer: Vermiete deine Wohnung in Barcelona

Als Eigentümer…

  • Der Vermieter darf, gemäß der Vereinbarungen und Laufzeit des Mietvertrags, den Mietpreis nicht erhöhen. Ist er beendet und wird verlängert, so kann er die Miete erhöhen. Auch hat er nach drei Jahren Vertragslaufzeit das Recht einer Mieterhöhung, um Arbeiten zur Verbesserung an der Immobilie zu realisieren, außer beide Seiten haben vorher das Gegenteil vereinbart. 
  • Der Eigentümer kann die Unterkunft nach einem Vertragsjahr nur unter folgenden Bedingungen beanspruchen: Den Eigenbedarf einer dauerhaften Unterbringung in der vermieteten Wohnung für ihn selbst, seiner Familie im ersten Grad der Verwandtschaft oder Adoption, oder für den Ehepartner, im Falle einer endgültigen Trennung, Scheidung oder Nichtigerklärung der Ehe als Hauptwohnsitz. In diesem Fall muss dem Mieter, die getroffene Entscheidung mindestens zwei Monate vorher übermittelt werden.
  • Kommt der Mieter den vertraglichen Vereinbarungen nicht nach, so hat der Vermieter das Recht, die Einhaltung zu fordern oder den Vertrag mit Schadensersatz zu kündigen.
  • Der Eigentümer hat das Recht zur direkten Kündigung bei Nichtzahlung der Miete durch den Mieter, nicht genehmigte Untervermietung, Durchführung ungenehmigter Bauarbeiten, mutwillige Zerstörung der Mietsache oder Durchführung von störenden, gefährlichen oder illegalen Aktivitäten.
  • In den Verantwortungsbereich des Vermieters zählt auch die Reparatur notwendiger und dringender Dinge. Sollte das nicht der Fall sein, muss er dem Mieter die Kosten zahlen, damit er sie erledigt.
  • Der Eigentümer ist verpflichtet, dem Mieter die neue monatliche Rate, wenn das der Fall wäre, einen Monat vor deren Zahlung mitzuteilen.

Wohnst du zur Miete in Barcelona? Wie ist deine Erfahrung bis jetzt?

Über den Autor

Jacqueline

In der Mathematik fand ich ein wenig Wahrheit, in der Literatur Weisheit, in der Malerei Schönheit, in der Musik jedoch das ganze Leben.

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