Du hast sicherlich schon oft darüber nachgedacht, Dinge in Gemeinschaftsbereichen deines Gebäudes zu platzieren. Natürlich ist es wesentlich einfacher, das Fahrrad am Hauseingang oder im Heizungsraum abzustellen, als es bis in die Wohnung hoch zu bringen.
Dies sind jedoch keine Verhaltensweisen, die beliebig zu handhaben sind. Als Eigentümer/in oder Mieter/in einer Wohnung solltest du wissen, ob und unter welchen Bedingungen du Gegenstände in Gemeinschaftsbereichen deines Gebäudes zurücklassen darfst oder eben nicht.
Bei ShBarcelona, deiner Immobilienagentur in der Kreisstadt, kennen wir all diese Details sehr gut, deshalb fassen wir sie in diesem Artikel für dich zusammen.
Inhaltsverzeichnis
Unter Gemeinschaftsbereiche eines Gebäudes versteht man all jene baulichen Elemente des Komplexes, die von allen genutzt werden können und zu denen alle Eigentümer/innen der Immobilie Zugang haben:
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Jetzt, wo du weißt, was wir mit diesen Bereichen meinen, wirst du verstehen, dass diese Bereiche natürlich allen Personen, die im Gebäude wohnen gehören.
Aber bedeutet das, dass sie frei nutzbar sind? Die Antwort ist nein. Dazu muss zunächst der/die Nachbar/in, der/die an der Nutzung von Gemeinschaftsflächen in Eigentümergemeinschaften interessiert ist, dies bei der Nachbarschaftsversammlung schriftlich beantragen.
Nachdem du einen Brief verfasst hast, um die private Nutzung von Gemeinschaftsbereichen zu beantragen, ist es an der Zeit, dies den übrigen Nachbarn des Gebäudes zu kommunizieren.
Wenn alle damit einverstanden sind, den Raum für eine bestimmte Nutzung freizugeben, und dies auch in den Statuten der Community anerkannt ist, sollte dies in der Tagesordnung der Versammlung aufgenommen werden, in der sowohl die Nutzungsrechte als auch die Pflichten, die dies mit sich bringt, reflektiert werden.
Sobald jedoch das Privileg des Abstellens von Gegenständen in Gemeinschaftsbereichen genehmigt wurde, muss klar sein, dass dies unter Rücksichtnahme auf die übrigen Bewohner des Gebäudes und ohne Behinderung an Ein- oder Ausgängen geschehen muss.
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Wie oben schon erwähnt, gibt es eine Reihe von Rechten und Pflichten für Eigentümer, die die Zustimmung zur privaten Nutzung von Gemeinschaftsflächen erhalten haben.
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Interessant ist aber auch die Überlegung, welche Probleme es anderen Eigentümern bereiten kann, wenn sie das Abstellen von Gegenständen in Gemeinschaftsbereichen erlauben:
Wenn du Eigentümer/in bist, dann kennst du jetzt die Bedingungen, unter denen du Gegenstände in den Gemeinschaftsbereichen deines Gebäudes zurücklassen kannst. Am ratsamsten ist es in jedem Fall, wenn im Wohnblock eine gute Nachbarschaftsatmosphäre herrscht, jede Entscheidung in einer Versammlung zu besprechen und Grenzen und Rechte für die private Nutzung von Gemeinschaftsflächen festzulegen.
Letztendlich ist es die einfachste und schnellste Option. Aber es kann auch auf dem Rechtsweg geschehen, mit allem Zeitaufwand, der damit verbunden ist.
Hast du weitere Fragen zum Abstellen von Gegenständen in Gemeinschaftsbereichen? Hinterlasse uns deine Fragen in den Kommentaren
Quellenangaben:
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